Rauchmelderpflicht: Gemeinde Egesheim

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Rauchmelderpflicht

Rauchmelderpflicht Baden-Württemberg

  • seit 11. Juli 2013 für alle Wohnungen.
  • Mindestens je 1 Rauchmelder für Aufenthaltsräume, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen und Flure, die als Fluchtweg dienen.
  • Regelung in der Landesbauordnung für Baden-Württemberg.

Ist die Installation eines Rauchmelders kompliziert?

Nein, Qualitätsrauchmelder werden montagefertig (mit Batterie, Schrauben und Dübeln) geliefert und einfach an der Decke angebracht.

Merkmale, auf die Sie beim Kauf eines Rauchmelders achten sollten:

  • Das Gerät sollte ein optischer Rauchmelder sein, also keine radioaktiven Teile enthalten,
  • das Gerät sollte geprüft sein (z.B. GS),
  • das Gerät sollte eine mehrjährige Garantie haben,
  • das Gerät sollte montagefertig (mit 9 Volt Batterie etc.) geliefert werden,
  • das Gerät sollte mit einem Prüfknopf ausgestattet sein, damit die Funktionsfähigkeit des Gerätes gelegentlich überprüft werden kann.

Achten Sie auch nach der Montage und Inbetriebnahme eines batteriebetriebenen Rauchmelders darauf, dass sich in dem Gerät jederzeit eine Batterie mit ausreichender Kapazität befindet - nur so ist eine sichere und frühzeitige Rauchdetektion und somit eine sichere Warnung gewährleistet.

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